Änderung der Betriebsordnung für maximale Lärmeingrenzung

Das Unternehmen AUTODROM MOST ergriff weitere organisatorische und technische Maßnahmen, um die, durch den Betrieb des Areals verursachten Geräusche maximal einzugrenzen. Es handelt sich um Schritte einer Konzeptlösung. Die jetzt angenommenen Maßnahmen sind in der neuen Betriebsordnung definiert, die am Freitag, dem 1. Dezember, in Kraft trat. Sie betrifft die Betriebszeiten des Areals, die Art der Veranstaltungen und auch die festgesetzten Normen. „Wir suchen alle Möglichkeiten, die zu einer Eliminierung der Geräuschbelastung führen aber gleichzeitig nicht die Existenz unserer Firma gefährden. Die Änderung der Betriebsordnung ist das Ergebnis der Bemühungen um eine rationale Lösung auf Grundlage von Konsultationen mit Experten der Lärmproblematik“, sagte der Generaldirektor des Autodroms Jiří Volovecký. 

Der Betrieb auf der großen Rennstrecke endet neu spätestens um 18:00 Uhr, die einstündige Mittagspause bleibt erhalten. „Bisher war zweimal wöchentlich das Fahren auf der Rennstrecke bis 20:00 Uhr möglich. Auch wenn diese ursprüngliche Bestimmung der Betriebsordnung strikt auf serienmäßig produzierte Automobile mit gültigem Kennzeichen und technischer Kontrolle eingeschränkt war, die alle gesetzlichen Geräuschlimits erfüllen, sind wir dennoch davon abgegangen“, erklärte Volovecký.

Absolute Stille herrscht auf dem Gelände des Autodroms und auch auf der Offroad- und der Kartstrecke immer an zwei staatlichen Feiertagen: am Ostermontag und am Tag der Gründung des selbstständigen tschechoslowakischen Staats. „An diesen Tagen verstärken wir unsere Aktivitäten außerhalb des Motorsports, die wir immer öfter in den Veranstaltungskalender aufnehmen. Zum Beispiel sehr populäre Laufwettkämpfe oder Fahrradrennen“, fügte der Generaldirektor hinzu. 

Eine weitere Bestimmung der novellierten Betriebsordnung verbietet auf dem gesamten Gelände des Autodroms das Veranstalten von Rennen, Testen oder Kursen im Drifting. Es bleibt nur als Bestandteil des Begleitprogramms bei bedeutenden Ereignissen, die die Gesellschaft ausreichend vorab auf ihren Webseiten bekanntgibt. 

Eine grundsätzliche Änderung der Betriebsordnung, die alle Teilnehmer an Rennen, Testen oder freien Motorradfahrten betrifft, ist die Pflicht den Auspuff ihrer Maschine mit einem wirksamen Endschalldämpfer auszustatten. „Die Anordnung gilt für alle, auf der Rennstrecke fahrenden Motorräder. Es handelt sich um eine sehr wirkungsvolle Maßnahme. Wir haben ausprobiert, dass der Dämpfer den Lärm um fast fünf Dezibel verringert. Das ist schon eine wahrnehmbare Senkung. Sie ist das Ergebnis unserer engen Zusammenarbeit mit dem Nationalen Referenzlabor für Kommunalgeräusche des Medizinischen Instituts. Es handelt sich um ein anerkanntes Institut für dieses Gebiet. Die Verantwortung für den Anbau des Schalldämpfers tragen der Fahrer und der Veranstaltungsorganisator. Wenn wir also bei einer Kontrolle ermitteln, dass auf der Rennstrecke ein Motorrad ohne wirksamen Endschalldämpfer fährt, schließen wir ihn solange aus, bis der Mangel beseitigt ist“, ergänzte Volovecký.

Die Motorräder betrifft auch die Senkung des maximalen Geräuschlimits. In der ursprünglichen Betriebsordnung waren für einspurige Fahrzeuge 106 Dezibel (dB) festgelegt, neu sind es vier dB weniger, also 102 dB. „Motorräder sind allgemein die lautesten Maschinen, die auf unserer Rennstrecke fahren. Auch deshalb konzentrieren wir uns in den Bemühungen zur Senkung der Geräuschbelastung mehr auf Motorräder. Wir führten Teste mit Auspuffschalldämpfern durch. Es zeigte sich, dass die angekündigte Geräuschsenkung durch ihre Benutzung erreicht werden kann, noch dazu ist dies eine spürbare Senkung“, fügte Jiří Volovecký hinzu.

Das Autodrom ergriff seiner Meinung nach eine Reihe von Aktivitäten, um die Geräuschbelastung so weit wie möglich einzuschränken. „Gegenwärtig werden mehrere Möglichkeiten in Erwägung gezogen, bevor wir sie aber applizieren, müssen aber noch alle Zusammenhänge untersucht werden. Neben den oben genannten Maßnahmen bereiten wir in Anbindung an die Fertigstellung der Geräuschstudie weitere vor. Schon jetzt können wir aber sagen, dass wir bei den Investitionen in geräuschsenkende Maßnahmen in Größenordnungen von mehreren -zig Millionen Kronen rechnen“, schloss er.

Jiří Volovecký machte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass sich das Autodrom mit dem schlecht eingestellten Legislativrahmen auseinander setzen muss. Die maximal zulässige Geräuschgrenze für den Betrieb auf Straßen ist nämlich auf 70 dB festgelegt, wobei die maximale Geräuschgrenze für den Betrieb stationärer Geräuschquellen (in die die Rennstrecke erstaunlicherweise eingeordnet ist) nur 50 dB beträgt. „Wir haben tatsächlich in mehreren Fällen die Grenze 50 dB überschritten, haben uns aber niemals der Grenze 70 dB genähert. Mit den zuständigen Fachleuten und den Ministerien suchen wir deshalb intensiv Möglichkeiten einer legislativen Änderung, nach welcher die Rennstrecke auch weiterhin als Straße mit höherer zulässiger Geräuschgrenze beurteilt wird. Die Verhandlungen verlaufen hoffungsvoll, die Möglichkeit einer legislativen Änderung kann so real sein“, sagte er.

Das Erreichen des Konsens verhindert seiner Meinung nach auch die Stellung einiger Bewohner des Stadtviertels Most-Souš in der Nachbarschaft des Autodroms. „Die Diskussion mit einer Reihe der Nachbarn ist rationell und verschiebt uns nach vorn. Sie sehen ein, dass das Autodrom für das Veranstalten von Rennen, für das Training oder Testen von Rennwagen erbaut wurde. Sie verstehen, dass der Betrieb des Autodroms Geräusche mit sich bringt. Wir sprechen mit ihnen darüber, was wir alles machen können, um die Geräuschpegel in großem Maße zu senken. Es existiert aber auch eine Einwohnergruppe in der Nachbarschaft, die uns durch ihre demagogische und verleumderische Kampagne gegen unsere Gesellschaft absichtlich und gezielt anschwärzt. Sie lehnt alle unsere Vorschläge, Anregungen oder Argumente ab. Eine Einigung mit diesen Menschen ist praktisch unmöglich, da ihr Ziel das vollständige Einstellen des Autodrombetriebs ist“, konstatierte er.


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