Derzeit

Aktuelle Betriebsinformationen

Liebe Geschäftspartnern und Freunde,

wir senden Ihnen aktuelle Informationen zu den Ereignissen der letzten Woche in der Tschechischen Republik. Bitte lesen Sie die vollständigen Informationen, da wir bald die Grenzen öffnen und Veranstaltungen zu 100% organisieren.

Aktualisierung der Situation in der Tschechischen Republik für die Kunden des AUTODROM Most (was das Autodrom unternimmt um die Auswirkungen zu mildern, und genießt Ausnahmen)

Hygienemaßnahmen:

  • Mit Ausnahme des 18. Mai wurde der Ausnahmezustand in der Tschechischen Republik abgesagt
  • Ab dem 25. Mai sind die Veranstaltungen für 300 Personen gleichzeitig zulässig
  • Zum Beispiel ist es möglich, am Freitag eine Veranstaltung für 300 Personen zu machen, und eine andere für 300 Personen am Samstag. Oder es ist möglich, zwei separate Bereiche in dem Areal des AUTODROM MOST für jeweils 300 Personen zu machen, in denen die Teilnehmer strikt voneinander getrennt werden. Es ist möglich, den Zuschauerbereich zu verwenden.
  • Die Zahl der Menschen entwickelt sich ebenfalls ständig weiter und wird voraussichtlich auf 500 und 3000 Menschen ansteigen
  • Ab dem 25. Mai darf man die Toiletten, Umkleidekabinen und Einrichtungen, wie Boxen, benutzen
  • Ab dem 25. Mai ist es nicht mehr notwendig, draußen Mundmasken zu tragen, aber sie sind innen immer noch notwendig
  • Ab dem 25. Mai ist der Betrieb von Restaurants sowohl in den Gärten als auch in Innenräumen gestattet
  • Die Hauptregel, die wir befolgen möchten, ist ein Abstand von 1,5 m zwischen Personen, regelmäßige Hygiene und desinfizierung der Räumen, Mundmasken in der Innenräumen, wir fördern auch das vorbeugende Tragen der Mundmasken im Freien, regelmäßige Hygiene

Regime an Grenzübergängen:

  • Derzeit ist für die Einreise in die Tschechische Republik ein negativer Test für Covid-19 und eine Einreisegenehmigung nachzuweisen (siehe Anhang) anfordert. Diese Bescheinigung bestätigen wir gerne. Grenzkontrollen sind ab dem 25. Mai nicht mehr für alle Ankommende, sondern nur für zufällige Fälle
  • Nach der Rückkehr in das Wohnsitzland sind die Verpflichtungen in Deutschland sehr individuell, zum Beispiel: Information vom 20. Mai 2020. Vor ein Paar Minuten habe ich die Nachricht erhalten, dass die Bürger aus Sachsen nach ihrer Rückkehr aus europäischen Länder dürfen ohne  Quarantäne zu kommen, falls das Land weniger als 50 Infizierte pro 100.000 Personen hat; Wir stellen jetzt die Lage in anderen Ländern fest
  • Nach mündlichen Angaben unseres Premierministers und Innenministers, nach einem Treffen mit der Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Außenministern am 15. Mai, dessen Ergebnis schriftlich vorliegen sein sollte, dürfen ab dem 25. Mai uneingeschränkt für beide Länder die Leute reisen.
  • Daher ist weder die Bestätigung der Infektiosität für die Covid-19-Krankheit für die Tschechische Republik noch für Deutschland erforderlich, noch die Notwendigkeit, die Quarantäne nach der Rückkehr nach Deutschland einzuhalten, noch die Bescheinigung zur Einreise in das Land
  • Die Aussage, einschließlich der deutschen Simultanübersetzung, kann ab 11 Minuten 13 Sekunden gefunden werden hier.

  In der Praxis bedeutet dies, dass wir ab dem 15. Juni die Bedingungen für abgeschlossene gültige Verträge vollständig erfüllen können.

Während dieser Einzelinterviews (schriftlich und mündlich) werden wir sowohl die Fristen bis zum 15. Juni (die Veranstaltung kann stattfinden, wenn auch mit größeren Komplikationen) als auch nach dem 15. Juni (die Veranstaltung kann zu 99% abgehalten werden) ansprechen.


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